Externe Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, brauchen keinen 3-G Nachweis mehr.
Bis auf weiteres nur mehr ein PCR-Test pro Woche verpflichtend.
Der Covid-Ninja-Pass wird nicht mehr verteilt.
Zusätzliche Antigentests und PCR-Testungen können weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.
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